Zertifikate

Zertifiziert sind sowohl das Bildungskontor als Träger als auch die Maßnahme »Technisches Management«.

Zertifizierung als Bildungsträger

Das SGB III stellt besondere Forderungen an Träger von Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Forderungen wurden in der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV) vom 16. Juni 2004, einschließlich der Empfehlungen (Stand 23.05.2011) und den Feststellungen (Stand 04.12.2007) des Anerkennungsbeirats genauer geregelt.

Zugelassen werden nur Träger von Weiterbildungsmaßnahmen die eine fachkundige Stelle (hier: bag cert, Bremen) überzeugen:

  • dass der Träger der Maßnahme die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt,
  • der Träger in der Lage ist, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern zu unterstützen,
  • Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung der Teilnehmer erwarten lassen,
  • der Träger ein System zur Sicherung der Qualität anwendet.

Selbstverständlich erfüllen wir die Voraussetzungen (wird jährlich in einem Überwachungsaudit überprüft). Sie können gerne unser Trägerzertifikat downloaden:

Zertifizierung der Maßnahme »Technisches Management«

Auch unsere Weiterbildungsmaßnahme Technisches Management wurde von der fachkundigen Stelle bag cert überprüft. Hierzu wurden folgende Unterlagen beigelegt:

  • eingesetzte Lehrkräfte und ihre Qualifikation,
  • Werbung zur Maßnahme,
  • Vermittlungsquote,
  • Kostensatz pro Teilnehmerstunde,
  • Praktikumsplätze und deren Organisation.

Diese Prüfung haben wir ebenfalls erfolgreich absolviert.